
CB-IR(A) einmotorig
CB-IR(A) einmotorig
Ohne eine Instrumentenflugberechtigung erfolgt die Flugdurchführung generell nach Sicht und man navigiert anhand von Bodenmerkmalen. Mit einer Instrumentenflugberechtigung erfolgt die Navigation mit Funknavigationseinrichtungen und die Sicht nach außen rückt in den Hintergrund. Landungen, für welche man u.a. ein Instrumentenlandesystem benutzt (ILS), sind zum Beispiel bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft und einer Pistensichtweite von 550 m möglich. Ebenfalls vereinfacht eine Instrumentenflugberechtigung Auslandsflüge ungemein.
Das Gefühl, die Wolkendecke zu durchbrechen, ist unvergesslich. Lassen Sie sich gerne auf einem IFR Schnupperflug von dem unbeschwerten Flugvergnügen begeistern.
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Theoriekurse CB-IR
Die theoretische Ausbildung muss insgesamt mindestens 80 Stunden umfassen, wobei mindestens 8 Stunden als Nahunterricht veranstaltet werden müssen. Sie werden von uns wesentlich intensiver ausgebildet, als es der Gesetzgeber fordert. Bei uns erhalten Sie 12 Stunden Nahunterricht per Zoom. Eine Anreise nach Hannover oder Dortmund ist somit für die theoretische Ausbildung nicht erforderlich. Der Schwerpunkt liegt bei dem Nahunterricht auf dem Fach Meteorologie ( 6 Stunden ). Grundsätzlich erfolgt die theoretische Ausbildung im Fernstudium über unseren Partner, der Cranfield Aviation Training School (Deutschland) GmbH in Dortmund. Die Termine für den erforderlichen Nahunterricht finden Sie hier.
Die theoretische Prüfung kann bei jeder beliebigen EASA Prüfungsbehörde ( z.B. beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Austro Control etc. ) abgelegt werden. Die Prüfung kann in 6 Teilprüfungen geschrieben werden, wobei pro Fach 4 Versuche zur Verfügung stehen.
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Praxis CB-IR
Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden, wovon 25 Stunden auf einem Flugsimulator ( FNPT II ) geflogen werden können. Auf die 40 Stunden können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber bereits IFR PIC Zeit gesammelt hat. Ebenfalls können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber 30 Stunden mit einem Lehrberechtigten außerhalb der ATO geschult hat. Lediglich die restlichen 10 Stunden müssten dann an einer ATO geschult werden und diese Stunden müssen auf dem Luftfahrzeug absolviert werden. Die Simulatornutzung ist hier nicht zulässig. Unser Unternehmen verfügt über einen eigenen Flugsimulator am Standort Hannover und es stehen Simulatoren am Standort in Egelsbach zur Verfügung.
Erleichterung für ICAO IR Inhaber (z.B. FAA IR)
Sofern der Bewerber einen EASA PPL oder CPL besitzt + eine ICAO Instrumentenflugberechtigung ( z.B. FAA ) mit einer IFR PIC Zeit von 50 Stunden nach Erteilung der Berechtigung, entfällt die komplette praktische Ausbildung bzw. kann komplett angerechnet werden. Ebenfalls ist keine schriftliche Theorieprüfung mehr erforderlich. Der Prüfer führt ein oral exam durch und prüft, ob der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in den Fächern Meteorologie und Flugplanung verfügt.
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Voraussetzungen CB-IR
- Der Bewerber für ein IR(A) bzw. CB-IR muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen. Diese Anforderungen müssen zum Abschluss der Ausbildung erfüllt sein.
- Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen.
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Verlängerung der Berechtigung CB-IR
Für die Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung, die wir gerne für Sie organisieren. Selbstverständlich können Sie auch vor der Prüfung mit unseren erfahrenen Lehrern ein wenig trainieren und Ihre Kenntnisse auffrischen.
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Ausbildungskosten CB-IR
Die Ausbildungskosten belaufen sich auf ca. € 12.911,60 für die komplette Ausbildung ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorerfahrung . Hier finden Sie unser Musterangebot in Verbindung mit unserer aktuellen Preisliste.
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Rechtsgrundlagen CB-IR
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus FCL.625.A der EU VO 1178/2011 und den damit verbunden akzeptierten Nachweisverfahren (AMCs). Wir empfehlen das Easy Access Dokument der EASA für weitere Informationen.
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Jetzt anmelden
Die Ausbildungsoptionen sind vielfältig und unsere Website kann ein persönliche Beratung nicht ersetzten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um mögliche Ausbildungsoptionen zu besprechen und offene Fragen zu klären. Gerne können Sie den Kurs auch über das Kontaktformular buchen.
Wir gestalten die Ausbildung individuell und versuchen Ihre Wunschtermine möglich zu machen. Gerne führen wir die Ausbildung auch als Kompaktkurs durch. Wir beraten Sie gerne.