CB-IR(A) einmotorig

Ohne Instrumentenflugberechtigung wird der Flug grundsätzlich nach Sicht durchgeführt und anhand von Bodenmerkmalen navigiert.

Mit einer Instrumentenflugberechtigung erfolgt die Navigation mithilfe von Funknavigationseinrichtungen, sodass die Sicht nach außen in den Hintergrund rückt.
Landungen, bei denen man unter anderem ein Instrumentenlandesystem (ILS) benutzt, sind beispielsweise bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft und einer Pistensichtweite von 550 m möglich.

Eine Instrumentenflugberechtigung vereinfacht außerdem Auslandsflüge ungemein.

Das Gefühl, die Wolkendecke zu durchbrechen, ist unvergesslich. Lassen Sie sich auf einem IFR-Schnupperschulflug von dem unbeschwerten Flugvergnügen begeistern.

1

Theoriekurse CB-IR

Die theoretische Ausbildung muss insgesamt mindestens 80 Stunden umfassen, wobei mindestens acht Stunden als Nahunterricht zu absolvieren sind. Sie werden von uns wesentlich intensiver ausgebildet, als es der Gesetzgeber vorschreibt.

Bei uns erhalten Sie 12 Stunden Nahunterricht per Zoom. Eine Anreise nach Hannover oder Dortmund ist somit für die theoretische Ausbildung nicht erforderlich. Der Schwerpunkt des Nahunterrichts liegt mit 6 Stunden auf dem Fach Meteorologie. Die theoretische Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Fernstudium über unseren Partner, die Cranfield Aviation Training School (Deutschland) GmbH in Dortmund. Die Termine für den erforderlichen Nahunterricht finden Sie hier.

Die theoretische Prüfung kann bei jeder beliebigen EASA-Prüfungsbehörde (z. B. beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Austro Control etc.) abgelegt werden. Sie können die Prüfung in sechs Teilprüfungen ablegen, wobei Ihnen pro Fach vier Versuche zur Verfügung stehen.

2

Praxis CB-IR

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 40 Stunden, wovon 25 Stunden auf einem Flugsimulator (FNPT II) absolviert werden können.
Auf die 40 Stunden können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber bereits IFR-PIC-Zeit gesammelt hat (z.B. mit anderer ICAO Lizenz).
Ebenso können bis zu 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber mit einem  Lehrberechtigten (FI-IR oder IRI) außerhalb einer ATO geschult hat.

Die restlichen zehn Stunden müssen dann im Luftfahrzeug an einer ATO absolviert werden. Die Nutzung eines Simulators ist hier nicht zulässig.

Unser Unternehmen verfügt über einen eigenen Flugsimulator am Standort Hannover, zudem stehen Simulatoren am Standort Egelsbach zur Verfügung.

Erleichterung für ICAO IR-Inhaber (z.B. FAA IR)

Sofern der Bewerber einen EASA PPL oder CPL besitzt + eine ICAO Instrumentenflugberechtigung ( z.B. FAA ) mit einer IFR-PIC-Zeit von 50 Stunden nach Erteilung der Berechtigung, entfällt die komplette praktische Ausbildung bzw. kann komplett angerechnet werden.

Ebenfalls ist keine schriftliche Theorieprüfung mehr erforderlich.

Der Prüfer führt dann eine mündliche Prüfung durch und stellt sicher, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in den Fächern Meteorologie und Flugplanung verfügt.

3

Voraussetzungen CB-IR

  • Der Bewerber für ein IR(A) bzw. CB-IR muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen. Diese Anforderungen müssen zum Abschluss der Ausbildung erfüllt sein.
  • Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen.

4

Verlängerung der Berechtigung CB-IR

Für die Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung, die wir gerne für Sie organisieren. Selbstverständlich können Sie auch vor der Prüfung mit unseren erfahrenen Lehrern ein wenig trainieren und Ihre Kenntnisse auffrischen.

5

Ausbildungskosten CB-IR

Die Ausbildungskosten belaufen sich auf ca. € 12.911,60 für die komplette Ausbildung ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorerfahrung . Hier finden Sie unser Musterangebot in Verbindung mit unserer aktuellen Preisliste.

6

Rechtsgrundlagen CB-IR

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus FCL.625.A der EU VO 1178/2011 und den damit verbunden akzeptierten Nachweisverfahren (AMCs). Wir empfehlen das Easy Access Dokument der EASA für weitere Informationen.

7

Jetzt anmelden

Die Ausbildungsoptionen sind vielfältig und unsere Website kann ein persönliche Beratung nicht ersetzten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um mögliche Ausbildungsoptionen zu besprechen und offene Fragen zu klären. Gerne können Sie den Kurs auch über das Kontaktformular buchen.

Wir gestalten die Ausbildung individuell und versuchen Ihre Wunschtermine möglich zu machen. Gerne führen wir die Ausbildung auch als Kompaktkurs durch. Wir beraten Sie gerne.