Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der sich häufenden Nachfragen bei uns im Haus, möchten wir noch einmal über die Umstellung vom „altem“ zum „neuen“ Syllabus informieren.
– Die Anwendung des alten Syllabus beim Ablegen einer theoretischen Prüfung für die Erlangung einer EASA-Lizenz läuft grundsätzlich am 31.01.2022 aus. Ab dem 01.02.2022 dürfen die zuständigen Behörden nur noch Prüfungen nach dem neuen Syllabus abnehmen. In Ausnahmefällen ist für Prüfungen, die im LBA abgelegt werden, eine Verlängerung bis zum 31.07.2022 möglich
– Das Ablegen der Prüfung nach dem alten Syllabus ist nur dann bis zum 31.07.2022 möglich, wenn ein Abschluss der Prüfung Corona bedingt nicht bis Ende Januar 2022 möglich war. Dies hat die ATO auf den jeweiligen Anträgen auf Abnahme der Prüfung schriftlich zu bestätigen. Ansonsten endet die Frist zur Anwendung des alten Syllabus bereits am 31.01.2022. Eine Verlängerung über diese Daten hinaus ist nicht möglich! Hierzu gibt es eine Allgemeinverfügung des LBA vom 10.08.2021. Diese finden Sie unter:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Umstellung vom alten zum neuen Syllabus bereits 2018 beschlossen wurde. Die EASA hatte für diese Umstellung eine Übergangsphase von insgesamt 4 Jahren eingeplant und versucht so viele Stakeholder (also auch Flugschulen) wie möglich in diesen Prozess einzubinden. Weitere als die in er Allgemeinverfügung beschriebene Verlängerung sind uns daher nicht möglich.
– Die Fristen (31.01.22 bzw. 31.07.22) gelten unabhängig von den Anmeldedaten!
Es ist daher nicht möglich nach dem 31.01. bzw. 31.07.2022 noch Prüfungen bzw. einzelne Fächer nach dem alten Syllabus abzulegen, auch wenn die Anmeldung vor dem jeweiligen Datum eingegangen ist.
Ebenso können ab dem 01.08.2022 auch nur noch Prüfungen auf Englisch absolviert werden unabhängig davon , ob einzelne Fächer bereits auf Deutsch geschrieben wurden oder wann die Anmeldung erfolgt ist.
– Es ist nicht möglich, einfach zwischen altem und neuem Syllabus zu wechseln. Aus Gründen der Rechtssicherheit können wir Flugschülern keine Prüfung nach dem neuen Syllabus anbieten, wenn sie nach dem alten Syllabus ausgebildet wurden. Zum einen haben sich die Inhalte der Prüfungsfächer geändert und teilweise verschoben, es sind Themengebiete dazugekommen und weggefallen was ggf. z.B. dazu führen kann, dass „alte“ Inhalte in der neuen Ausbildung nicht mehr vermittelt werden. Zum anderen haben sich die Prüfungszeiten geändert, was zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Prüfungskandidaten führen würde, wenn sie zwar auch nach dem neuen Syllabus ausgebildet wurden, aber eine kürzere Prüfungsdauer haben.
– In Fällen bei denen der Abschluss der Prüfung innerhalb der o.g. Fristen nicht erreicht wurde, ist es möglich, dass Fächer, die nach dem alten Syllabus abgelegt wurden noch einmal nach dem neuen Syllabus wiederholt werden müssen. Einige Fächer können jedoch aus dem alten Syllabus anerkannt werden, dies ist abhängig von der jeweiligen Lizenz. Um welche Fächer es sich jeweils handelt, können Sie unseren FAQs entnehmen (Neuer/alter Syllabus – „Was passiert, wenn ich meine Prüfung nach dem alten Syllabus (ECQB 8) angefangen habe, aber diese nicht vor dem 31.01.22 beenden kann?“) : https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/TheoretischePruefungen/FAQ_Pruefungen_allgemein/Uebersicht_FAQ_node.html
Mit der Einführung des „neuen“ Syllabus wurde NICHT die FCL.025 der EU VO 1178/2011 geändert, so dass dem Bewerber für eine Prüfungsarbeit weiterhin insgesamt 4 Versuche zur Verfügung stehen, auch wenn ein einzelnes Fach nach neuem Syllabus wiederholt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie unter: