EASA ATPL Fast Track Conversion
Umschreibung von einem ICAO CPL, ME IR in einen EASA fATPL
Dies ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit um eine Konvertierung durchzuführen. Wir beantragen unbürokratisch eine individuelle Sondergenehmigung. Diese hat im Regelfall folgenden Umfang :
- ATPL Fernlehrgang inkl. Nahunterricht mit anschließender Prüfung bei der Behörde
- 5 Stunden Simulator ( FNPT II )
- 6 Stunden Flugausbildung auf einem multi engine aircraft
- 4 Stunden Flugausbildung auf einem single engine aircraft
- Praktische Prüfung ( kombiniert CPL, ME und IR )
Dies führt nach dem Abschluss zu einem EASA CPL mit ME IR inkl. ATPL theory credit ( frozen ATPL ).
EASA Conversion mit einer Erfahrung von min. 50h PIC IFR
Diese Möglichkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und steht, unabhängig von einer Sondergenehmigung, immer zur Verfügung. Sofern ein gültiger ICAO CPL mit ME IR vorhanden ist, empfehlen wir, vor dem Hintergrund der geringeren Kosten, unsere EASA Fast Track Conversion.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- ICAO Lizenz ( PPL oder CPL )
- Gültiges ICAO Instrument Rating
- Gültiges Medical für die ICAO Lizenz
- Nachweis einer Flugerfahrung von mindestens 50 Stunden nach Instrumentenflugregeln (IFR) nach Erteilung der Berechtigung. Diese Stunden müssen nur auf einem IFR Flugplan geflogen worden sein. Nicht unbedingt in IMC (Instrument Meteorological Conditions).
EASA Conversion ohne Erfahrung von min. 50h PIC IFR
Diese Möglichkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und steht, unabhängig von einer Sondergenehmigung, immer zur Verfügung. Sofern ein gültiger ICAO CPL mit ME IR vorhanden ist, empfehlen wir, vor dem Hintergrund der geringeren Kosten, unsere EASA Fast Track Conversion.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- ICAO Lizenz ( PPL oder CPL )
- Gültiges ICAO Instrument Rating
- Gültiges Medical für die ICAO Lizenz
- Nachweis einer vorherigen Instrumentenflugausbildung. Diese muss nicht zwingend abgeschlossen sein.